Die Energiesparverordnung ist eine deutsche Verordnung, die auf Gebäude zutrifft. Dabei handelt es sich vor allem um Wohngebäude und Bürogebäude, denn hier wird eine Menge Energie benötigt. In der Energiesparverordnung, die erstmals 2002 in Kraft trat, werden bautechnische Standards festgeschrieben, alle mit dem Ziel, den Energiebedarf für den Bereich Gebäude deutlich zu senken.
Bevor die Energiesparverordnung 2002 in Kraft trat, gab es selbstverständlich auch schon Verordnungen in Deutschland, die sich mit dem Thema Energie auseinandersetzten. So gab es die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung, die zur Energiesparverordnung zusammengefasst wurden. Furore machte in diesem Zusammenhang vor allem der Energieausweis. Damals gingen sehr viele Gebäudebesitzer davon aus, dass man von staatlicher Seite dazu gezwungen werde, energetische Maßnahmen am Eigentum vorzunehmen, um einen Energieausweis oder Energiepass zu erhalten. Ähnlich dem Prinzip eines Tests. Diese Fehleinschätzung war sicherlich auf mangelnde Information der Bundesregierung und der Energiewirtschaft zurückzuführen. Denn es gab keinen Zwang zu irgendwelchen Maßnahmen. Im Gegenteil, den Energiepass konnte jeder bekommen. Hier sind bestimmte energierelevante Daten aufgeführt, egal ob das Haus nun wärmetechnisch saniert ist oder nicht. Den Energiepass muss man aber auch nur dann erstellen lassen, wenn man sein Haus verkaufen möchte. Denn er ist im Grunde für den neuen Eigentümer wichtig, um kommende Kosten abschätzen zu können. Unterschiede in der Bewertung durch die Energiesparverordnung, die im Übrigen mit EnEV abgekürzt wird, gibt es natürlich auch im Hinblick auf den Unterschied zwischen Neubauten und Altbauten. Wer heute neu baut, muss mehr Verordnungen einhalten, als es bei der Sanierung eines Altbaus notwendig ist.