Wenn gerade mal wieder die Flughäfen bestreikt werden, wenn man selbst abheben möchte, rückt neben dem Ärger natürlich auch die Kostenfrage in den Fokus eines Fluggasts. Auch wenn ein Flug aus technischen Gründen oder wegen einer extremen Wetterlage ausfällt, können Fluggäste in der Regel ihr Recht auf Kostenerstattung geltend machen, doch zusätzliche Entschädigungen gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Generell gilt die Fluggastverordnung 261/2004 für alle europäischen Fluggesellschaften, die innerhalb der EU landen oder starten.
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Ticketkosten gibt es bei Komplettausfall immer zurück
Grundsätzlich ist die Fluggesellschaftdazu verpflichtet, sich um einen Ersatzflug zu bemühen. Erst wenn dieser nicht zustande kommt, hat der Passagier das Recht, die Ticketkosten einzufordern. Fallen Flüge wegen Vulkanausbruch aus und die Passagiere müssen sogar einen ungeplanten Übernachtungstop deshalb einlegen, übernehmen die Fluggesellschaften die Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Bei kürzeren Verzögerungen müssen zumindest Erfrischungsgetränke und Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Ticketkosten werden immer dann erstattet, wenn kein Ersatzflug genommen werden konnte.
Bei Ausgleichszahlungen gelten immer Einzelfallentscheidungen
In welchem Fall eine Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung leisten muss, lässt sich pauschal oft nicht sagen und hier entscheiden meist die Gerichte. Fakt ist, dass sich die Fluggesellschaft ausreichend bemühen muss um einen Ersatzflug zu organisieren oder die Passagiere zu einem anderen Flughafen transportieren zu lassen. Erst wenn der Fluggesellschaft vorgeworfen werden kann, dass dies nicht erfolgt ist, kann mit einer Ausgleichszahlung gerechnet werden.
Das Fluggastrechte-Portal kann hier weiterführende Informationen liefern, denn es gibt bereits einige Urteile dazu. Bei einem technischen Problem muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, denn nur dann erhalten die Fluggäste keine Entschädigung für den ausgefallenen Flug. Da dies oft schwer nachzuweisen ist und die Gesellschaften Ersatzflugzeuge vorhalten müssen, haben Fluggäste bei einem Ausfall durch technische Probleme gute Aussichten auf eine Entschädigungszahlung. Zwischen 200,-. und 600,-. Euro kann diese Entschädigung betragen, der genaue Betrag hängt unter anderem von der Entfernung ab.