Es gibt einen Punkt, der in vielen Unternehmen für Streit oder Diskussionen sorgt. Die Rede ist von der lästigen Kleiderpflicht. Es ist gar nicht lange her, da schockte eine Schweizer Bank ihre Mitarbeiter mit einer vierzigseitigen Vorschrift zu ihrem Dresscode. In dieser Vorschrift wurde wirklich nichts ausgelassen, Themen waren zum Beispiel weiße Socken, enge Kleidung oder auffallender Schmuck. Diese Sachen wurden als Tabu eingestuft und waren fortan verboten. Nicht ganz verboten, aber dafür unerwünscht war es, die Haare zu färben oder eine dicke Brieftasche zu tragen. Sogar der Gebrauch von Parfüm, Knoblauch und Zwiebeln wurde den Mitarbeitern reglementiert. Als wenn das noch nicht genug war, gab es sogar Vorschriften, welche Farbe die Unterwäsche haben sollte, welche Cremes verwendet werden dürfen und vieles mehr. Ganz so weit gehen die Vorschriften in Deutschland nicht, aber auch hier gibt es in verschiedenen Unternehmen einige strenge Richtlinien.
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Krawattenpflicht oder nur ein Vorschlag?
Auch in Deutschland ist die Kleiderordnung in verschiedenen Bereichen ein großes Thema. Auch wenn hier nicht so streng reglementiert wird, was die Mitarbeiter tragen dürfen oder nicht, sollte man sich auch die an ungeschriebene Regeln halten. Vor allem wer neu in ein Unternehmen kommt, sollte nicht durch unangemessene Kleidung auffallen. Wird zum Beispiel in der Chefetage nur Businesskleidung getragen sollte man sich auch daran halten, wenn man dort Fuß fassen möchte. Natürlich wird in der Businesskleidung nicht vorgeschrieben, ob die Krawatte braun, rot oder blau ist, aber das komplette Outfit sollte ein in sich geschlossenes Bild ergeben.
Die Kleiderordnung bei der Bewerbung
Schon wenn es um die Bewerbung geht, ist die entsprechende Kleidung wichtig. Einen guten Anhaltspunkt dafür liefert das Internet. Die meisten Unternehmen haben inzwischen eine Internetpräsenz. Schaut man sich die Bilder genauer an, wird schnell klar, ob hier Wert auf Businesskleidung gelegt wird oder ob die Kleidung eher leger ist. Genauso sollten Bewerber zum ersten Gespräch erscheinen.